Personen, die Opfer eines Einbruchs wurden, stellen sich häufig die Frage: Hätte ich mich und mein Eigentum besser gegen Einbruch schützen können? Denn oft macht den Einbruchopfern nicht nur der materielle Schaden zu schaffen, sondern auch der Eindruck dem Einbruch schutzlos ausgeliefert gewesen zu sein.
Durch einen wirkungsvollen mechanischen und falls erforderlich elektronischen Einbruchschutz schützt man seinen Lebensraum gegen Einbrecher. Häufig vernachlässigte Bereiche sind fehlende Sicherungsmaßnahme an und in Garagen. Einbrecher dringen nicht nur in Garagen ein um dort unter Umständen wertvolle Gegenstände zu entwenden, sondern suchen dort nach Verbindungstüren zu den Wohnräumen. Bei Neu- oder Umbaumaßnahmen sollte man daher prüfen, ob eine Verbindungstür zwischen Garage und Wohnräumen unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus sollte man nach Möglichkeit auf ein Garagenfenster verzichten, denn auch hier bietet sich dem Einbrecher eine zusätzliche Einstiegsmöglichkeit.
Wirkungsvolle Sicherungen an Garagen kann man durch den Einbau von einbruchhemmenden Elementen in alle Gebäudeöffnungen erreichen. Tore, Fenster und Zwischentüren in Garagen sollte unter Beachtung der Norm DIN V ENV 1627 hergestellt und eingebaut sein. Hierbei ist zu beachten, dass das ausgewählte Produkt mindestens der Widerstandsklasse (WK) zwei zugeordnet ist. Je größer die Widerstandsklasse ist, je größer ist der Einbruchschutz.
Fenster- und Türbeschläge mit Pilzkopf- und Querverriegelungen sind sehr wirkungsvolle Sicherungen gegen Einbruch. Verglasungen sollten auf jedem Fall aus widerstandsfähigem Verbundglas ausgeführt sein. Der Einbau der einbruchhemmenden Bauelemente muss, um einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbruch zu erreichen, fachgerecht ausgeführt sein. Fachwerkstätten bestätigen dieses durch die Übergabe einer entsprechenden Montagebestätigung.